Geschäftsordnung

Angenommen am 5. Mai 2020

Die vorliegende Geschäftsordnung wird in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Satzung unseres Vereins erstellt, mit dem Ziel, bestimmte Regeln seiner Arbeitsweise zu präzisieren und zu vervollständigen.

  1. REGISTRIERUNG VON TEILNEHMERN

1.1 Alle Anträge auf Registrierung müssen schriftlich unter Verwendung eines von der Geschäftsstelle zu diesem Zweck vorbereiteten Formulars gestellt werden. Dieses Formular bzw. Anmeldeformular, das für jede Kurssession aktualisiert wird, legt die Bedingungen für die Anmeldung von Teilnehmern fest, da die Anmeldebedingungen von Kurs zu Kurs unterschiedlich sein können.

1.2 Bei der Ausübung ihrer in Artikel 10 und 11 der Satzung definierten Kompetenzen achten der Vorstand und der Verwaltungsrat besonders darauf, dass neue Mitglieder Garantien für Redlichkeit und Kompetenz bieten und von dem Wunsch motiviert sind, auf die Erreichung des Vereinszwecks hinzuarbeiten.

1.3. Der Vorstand und der Verwaltungsrat können jede natürliche oder juristische Person als neue Mitglieder aufnehmen.

  1. HÖHE DER MITGLIEDSBEITRÄGE UND DER TEILNAHMEGEBÜHREN

2.1. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge an den Verein bzw. der Einschreibegebühren für jede in Artikel 13 der Satzung unseres Vereins erwähnte Aktivität wird durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrats festgelegt, in ein Protokoll erfasst und den Interessenten mit allen Übertragungsmitteln, insbesondere der Internetseite und den Faltblättern, die die Ausbildungskurse vorstellen, zur Kenntnis gebracht.

2.2. Die Mitgliedschaft im Verein ist für das gesamte Kalenderjahr gültig.

2.2.1. Die Mitgliedschaft im Verein ist für die Teilnahme an allen Aktivitäten obligatorisch.

2.2.2. Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, die vom Verein abgeschlossene Versicherungspolice für Aktivitäten, an denen das Mitglied teilnimmt, in Anspruch zu nehmen.

2.2.3 Ein Mitglied, das sich für einen zweiten Ausbildungskurs anmelden möchte, der an einem anderen Ort an einem anderen Datum desselben Kalenderjahres angeboten würde, würde beim zweiten Mal nur die Anmeldegebühren zahlen, es behielte den Vorteil seines bereits bezahlten Mitgliedsbeitrags.

 

  1. STORNIERUNG EINER KURSANMELDUNG

3.1. Stornierung auf Antrag des Teilnahmeantragsstellers

3.1.1. Wenn der Stornierungsantrag vor dem für die Zahlung des Restbetrages erforderlichen Datum gestellt wird, führt dies zur Rückerstattung von 70% der bei der Anmeldung geleisteten Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung bei der Anmeldung und das Datum der Zahlung des Restbetrags sind auf dem Anmeldeformular angegeben.

3.1.2 Wenn der Stornierungsantrag auf Stornierung nach dem Datum der Restzahlung gestellt wird, bleibt die bei der Registrierung geleistete Anzahlung Eigentum des Vereins und wird nicht zurückerstattet.

3.1.3. Im Falle höherer Gewalt für den Teilnahmeantragssteller oder einen nahen Verwandten (Krankheit, Unfall, Tod) wird jedoch gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder eines Dokuments, das den guten Glauben des Bewerbers belegt, die bei der Anmeldung geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.

3.1.4. In allen Fällen, ungeachtet der Umstände, die den Antrag rechtfertigen, wird der Mitgliedsbeitrag des Vereins nicht zurückerstattet.

3.2. Stornierung durch den Verein

Wenn die Stornierung eines Kurses vom Verein beschlossen oder durch einen externen Grund außerhalb seiner Kontrolle verursacht wird, wird die Gesamtheit der gezahlten Beträge, einschließlich der Mitgliedsbeiträge, unabhängig vom Datum der Stornierung zurückerstattet.

  1. BILD- UND TONRECHTE

4.1. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, auf Fotos oder Videos zu erscheinen, die als Bericht über den Kurs oder ein Konzert und zur Werbung für zukünftige Sessions verwendet werden können. Diese Fotos oder Videos können auf Papier oder digitalen Dokumenten für die Presse, auf Werbedokumenten, auf Websites und Blogs – einschließlich derer des Vereins – sowie auf allen anderen nützlichen und notwendigen Medien veröffentlicht werden.

4.2. Ebenso akzeptiert der/die Teilnehmer/in mit der Anmeldung, dass seine/ihre Stimme für Archivzwecke, Berichte, CD-Produktion oder Werbung für zukünftige Sessions, für die Veröffentlichung auf Websites und Blogs – auch des Vereins -, Radio- und Fernsehsendungen usw. aufgenommen werden kann.

  1. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

Im Bewusstsein der Bedeutung der persönlichen Daten, die bei der Registrierung gesammelt werden, sind der Verein und sein Verwaltungsrat bestrebt, diese so gut wie möglich zu schützen; als solche befolgen sie gewissenhaft die allgemeinen europäischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Vereins.

  1. AUSBILDUNG UND KONZERTE

6.1. Die Ausbildung wird den Mitgliedern in Form von musikalischen Proben gegeben, deren Programm den teilnehmenden Mitgliedern vor ihrer Anmeldung bekannt gegeben wird.

6.2. Das Programm der Ausbildung – und eventuell der Konzertaufführung/en – wird vom künstlerischen Leiter oder vom Gastdirigenten vorgeschlagen; der Vorstand validiert dieses Programm nach einer Machbarkeitsstudie.

6.3. Die Probensitzungen werden vom Gastdirigenten durchgeführt, mit oder ohne Unterstützung eines oder mehrerer Gesangslehrer, Gesangstechnik-Coaches, Klavierbegleiter, Probetrainer, etc.

6.4. Probesitzungen sind obligatorisch, jede Abwesenheit muss begründet werden.

6.5. Die Probenarbeit kann Anlass zu einem oder mehreren Konzertaufführungen geben, für die Ort(e), Datum(e) und Uhrzeit(en) sowie die Konzertkleidung den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht werden.

6.6. Werden ein oder mehrere Konzertaufführungen organisiert, kann ein Eintrittspreis verlangt werden, und die Aufführung der Werke kann gegebenenfalls von einem oder mehreren Berufs- oder Laieninstrumentalisten und einem oder mehreren Berufs- oder Laiensolisten begleitet oder aus den teilnehmenden Sängern ausgewählt werden.

  1. GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

7.1. In Sorge um die Gesundheit ihrer Mitglieder und der Personen, die an den organisierten Aktivitäten, für die sie verantwortlich sind, beteiligt sind, verpflichten sich der Verwaltungsrat und sein Präsident, die geltenden Gesundheitsvorschriften der Regierung zu respektieren und deren Einhaltung zu gewährleisten; die Verantwortlichen des Vereins und ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter sorgen dafür, dass jedes seiner Mitglieder sowie jeder der Teilnehmer an den Auftritten oder Gäste, Fachleute, Dienstleister und jede der vom Verein angestellten Personen im Sinne der Gesundheitsvorschriften geschützt werden und ihre Schützer sind.

7.2. Sollten plötzliche und zwingende Gesundheitszustände oder Regierungsanweisungen dies erfordern, können der Verwaltungsrat und sein Präsident aufgefordert werden, die Aktivitäten des Vereins ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu stornieren oder zu verschieben.

  1. HAUPTVERSAMMLUNGEN

8.1. Bei den Mitgliedern wird zwischen zwei wichtigen Kategorien unterschieden: Ehren-, Gönner- und Aktivmitgliedern auf der einen Seite und teilnehmendes Mitglied auf der anderen Seite.

8.2. Teilnehmende Mitglieder werden nicht zu den Hauptversammlungen eingeladen, und nur Ehren-, Gönner- und aktive Mitglieder haben das Recht, abzustimmen und Entscheidungen zu treffen. Teilnehmende Mitglieder können jedoch um Rat gefragt werden.

8.3. Auf einfache Anfrage können die teilnehmenden Mitglieder das Protokoll und die Anlagedokumente der Hauptversammlung erhalten.

  1. ETHIK-CHARTA

9.1. Die Mitglieder verpflichten sich, unter allen Umständen, ob innerhalb oder außerhalb des Vereins, mit absoluter Redlichkeit zu handeln.

9.2. Die Mitglieder sollen sich bemühen, aktiv am Leben des Vereins teilzunehmen und auf die Erreichung seines Zwecks hinzuarbeiten.

9.3. Die Mitglieder haben es zu unterlassen, dem Ruf, dem Image und den Interessen des Vereins und anderer Mitglieder in irgendeiner Weise zu schaden.

9.4. Die Mitglieder haben die Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen Informationen, die ihnen über den Verein und andere Mitglieder bekannt sind, streng zu respektieren.

9.5. Die Mitglieder dürfen die Kontaktdaten anderer Mitglieder und ihrer Vertreter nicht preisgeben und diese Kontaktdaten nicht für Zwecke verwenden, die nicht im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins stehen. Insbesondere verpflichten sie sich, sie in keiner Weise kommerziell zu nutzen und sie nicht zu Werbe- und Akquisezwecken zu verwenden oder verwenden zu lassen.

9.6. Die Mitglieder dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Präsidenten oder des Vorstandes nicht im Namen des Vereins handeln oder sprechen.

9.7. Die Mitglieder und ihre Vertreter treffen alle geeigneten Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu verhindern und zu vermeiden.

9.8. Die Mitglieder müssen den Verwaltungsrat so schnell wie möglich über jeden potentiellen Interessenkonflikt und allgemein über alle Schwierigkeiten, die in Bezug auf den Verein auftreten können, informieren.

9.9. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen es aufgenommen wird, zu respektieren sowie die Möbel, die es benutzt, zu schonend zu behandeln.

  1. REGELN FÜR DIE GESCHÄFTSORDNUNG

10.1. Die Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Verwaltungsrat angenommen worden ist.

10.2 Sie wird den Mitgliedern durch Bereitstellung auf der Website des Vereins oder auf ihren Wunsch hin zur Kenntnis gebracht.

10.3 Sie ist in allen ihren Bestandteilen für alle Mitglieder unseres Vereins obligatorisch.

10.4. Keine Bestimmung in der Geschäftsordnung darf dazu führen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, die unter allen Umständen Vorrang haben müssen.

Ausgearbeitet in Toulouse,

  1. Mai 2020

Der Verwaltungsrat